Am häufigsten werden uns folgende Fragen gestellt:

Wie sind die Öffnungszeiten/Anlieferzeiten?

Mo. – Fr.   von 07:00 bis 16:45 Uhr (letzter Einlass)

Sa.            von 08:00 bis 11:45 Uhr (letzter Einlass)

Wartezeiten beim Einlass können nicht ausgeschlossen werden. Machen Sie sich bitte frühzeitig vor Schließung auf den Weg.

Was kostet die Anlieferung?

Hier finden Sie unsere aktuelle Gebührentabelle.

Was kann ich im Entsorgungszentrum Dußlingen anliefern?
Was kann ich am Wertstoffhof Reutlingen anliefern?
  • Altkleider und Schuhe
  • CDs und DVDs (bitte aus den Hüllen nehmen)
  • Elektro- und Elektrogeräteschrott haushaltsüblicher Geräte bis 20 Stück aus dem Landkreis Reutlingen. Die Stadtgebiete Reutlingen, Pfullingen und Metzingen betreiben eigene Sammelstellen und/oder sammeln über die Firma ALBA Metzingen.  (Photovoltaikmodule und Nachtspeicheröfen können nur am Wertstoffhof Dußlingen angenommen werden.)
  • Fenster
  • Gewerbeabfall zur Beseitigung
  • Glas (Flaschen, Flachglas bis 0,5 m³ (Mehrmengen bitte an den Wertstoffhof Dußlingen)
  • Holz / Holzmöbel
  • Metallschrott (keine Kraftfahrzeugteile)
  • Papier / Pappe
  • Problemstoffe aus Privathaushalten (siehe unter Problemstoffsammelstelle)
  • Altöl (nicht verunreinigt zu 0,80 €/l, max. 5l)
  • Restmüll
  • Sperrmüll
Wo ist das Entsorgungszentrum Dußlingen / der Wertstoffhof Reutlingen?
Entsorgungszentrum Dußlingen

Im Steinig 61

72144 Dußlingen

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Wertstoffhof Schinderteich, Reutlingen

Schinderteich 1 (an der L383)

72770 Reutlingen

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Wie läuft meine Anlieferung möglichst reibungslos und schnell?
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Warum kann ich nicht auf den Wertstoffhöfen sortieren?

Das Sortieren auf den Wertstoffhöfen ist NICHT gestattet, da dadurch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

Auch muss das Abladen zügig erfolgen, damit die Anlieferung anderer nicht behindert wird. Dies lässt ein Sortieren auf den Wertstoffhöfen nicht zu.

Warum hilft mir niemand beim Abladen auf den Wertstoffhöfen?

Aus Gründen des Arbeitsschutzes und aus versicherungsrechtlichen Gründen ist das Personal des ZAV gehalten, beim Abladen des Abfalls nicht mit Hand anzulegen. Haben Sie dafür bitte Verständnis.

Wie entsorge ich Asbest (asbesthaltige Abfälle)?

Asbest ist ein feinfasriges, natürliches Mineral, welches wegen seiner Lungengängigkeit sehr gefährlich für die Gesundheit sein kann.

Fest gebundene Asbestfasern in Form von Asbestzementprodukten wie z.B. Dach- oder Wetterschutzplatten („Eternitplatten“), Blumenkästen etc. können über den ZAV entsorgt werden.

Schwach gebundene Asbestfasern wie z. B. Brandschutzmaterial („Spritzasbest“) oder Dämmmaterial in Öfen (Schnüre für Ofentüren, Asbestdichtungen) oder auch in Fußbodenbelägen können von uns nicht angenommen werden.

Für Abfälle, die Asbestfasern enthalten gelten für Ausbau, Sammlung, Lagerung und Transport die Vorschriften der TRGS 519 „Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ und die Gefahrstoffverordnung.

Asbestzementabfälle müssen verpackt und staubdicht verklebt angeliefert werden, so dass es zu keiner Freisetzung von gefährlichen Asbestfasern kommen kann. Als Verpackungsmaterial kommen „Bändchengewebefolie“ oder „BigBags“ (im Fachmarkt bitte genau danach fragen) mit entsprechenden Umschlagungen in Frage. Scherben oder nicht verpackte Abfälle werden nicht angenommen. Das Entladen ist Sache des Anlieferers.

Zur Anlieferung von Asbesthaltigen Abfällen beim ZAV beachten Sie bitte unsere Merkblätter:

Wie entsorge ich Nachtspeicheröfen?

Generell fallen Nachtspeicheröfen als Haushaltsgroßgeräte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgesetzes und können deshalb an der Sammelstelle für Elektroaltgeräte im Entsorgungszentrum Dußlingen kostenlos abgegeben werden. Da Nachtspeicheröfen Asbest, andere gefährliche Mineralfasern und Chrom VI- haltige Speichersteine enthalten können, gelten für den Ausbau, die Sammlung, die Lagerung und den Transport die TRGS 519 „Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“, das Merkblatt 31 „Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten“ und die Gefahrstoffverordnung. 

Nachtspeicheröfen müssen einzeln verpackt und staubdicht verklebt angeliefert werden, so dass es zu keiner Freisetzung von gefährlichen Asbestfasern kommen kann. Als Verpackungsmaterial kommen „Bändchengewebefolie“ oder „BigBags“ (im Fachmarkt bitte genau danach fragen) mit entsprechenden Umschlagungen in Frage. Zerlegte, teilzerlegte oder nicht verpackte Geräte werden nicht angenommen. Das Entladen der Geräte ist Sache des Anlieferers

Auch asbestfreie Nachtspeicheröfen müssen entsprechend verpackt werden, da auch sie gefährliche Stoffe (Mineralfasern, Chrom IV) enthalten. 

Eine Annahme ist ausschließlich von Geräten privater Herkunft aus dem Landkreis Tübingen möglich.

Bei der Anlieferung muss das Formular Anlieferung von Nachtspeicheröfen ausgefüllt vorgelegt werden. 

Zur Anlieferung von Asbesthaltigen Abfällen beim ZAV beachten Sie bitte unsere Merkblätter:

Wie entsorge ich Mineralwolle?

Mineralfaserabfällen können je nach Material und Beschaffenheit einen unterschiedlich großen Anteil an Faserstäuben enthalten, die ähnlich wie Asbestfasern krebserzeugend wirken können.

Für die Anlieferungen von Mineralfaserabfällen auf einer Entsorgungseinrichtung des ZAV gelten folgende Bedingungen:

1. Mineralfaserabfälle müssen in reißfeste und staubdichte Säcke verpackt sein. Die
maximale Größe der Big Bags darf 3 m³ nicht überschreiten. Containerbags mit
größerem Volumen werden aus Gründen der Standsicherheit der Deponie nicht
angenommen.

2. Beim Entladen dürfen die Verpackungen nicht beschädigt werden.

Wie entsorge ich Bauschutt?

Kleinmengen Bauschutt kann im Entsorgungszentrum in Dußlingen gebührenpflichtig (siehe Gebührentabelle) entsorgt werden. Bitte beachten Sie: Bauschutt wird nicht abgekippt, sondern muss in den bereitgestellten Container geschaufelt werden.

Wo und wie kann ich Bodenaushub entsorgen?

Für Bodenaushub aus dem Landkreis Tübingen kann auf den Bodenaushubdeponien Schinderklinge, Kusterdingen,  gebührenpflichtig entsorgt werden. (Siehe Gebührentabelle) . Mengen über 100 to müssen angemeldet werden (siehe Anmeldung von Bodenaushub).

Info-Erde

Info verunreinigte Erde

 

Für Bodenaushub aus der Stadt Rottenburg und seinen Stadtteilen kann ab 200 m³ Aushub eine Sonderöffnung der Deponie Steinbruch Baresel, Rottenburg vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich dazu mindestens 1 Woche vorher an den ZAV.

Haben Sie Fragen zu den Berechtigungscodes des Landkreises Tübingen?

Sie erhalten diese mit dem aktuellen Abfallgebührenbescheid des Landkreises Tübingen.

Bei Fragen und Auskünften zu Sonderabfuhren, Terminen von Sperrmüll, Abfuhr von Holzmöbeln etc. wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen.

Tel.: 07071/207/1302 oder www.abfall-kreis-tuebingen.de

oder an die Firma ALBA Neckar-Alb, Niederlassung Dußlingen, Tel. 07072/600479-0

Was kann ich mit den Berechtigungscodes am Entsorgungszentrum Dußlingen selbst anliefern?
  • Sperrmüll: Matratzen, Polstermöbel, Bobby-Car, Planschbecken, Federbett
  • Holzmöbel: Schrank, Kommode,Küchenmöbel, Regalbretter, Bettgestell, Tisch/Schreibtische, Holzstühle, Körbe

Wenn Sie Elektro- und Metallschrott selbst anliefern wird die Wertmarke nicht benötigt.

 ACHTUNG! Die kostenlose Anlieferung mit Berechtigungscodes gilt nur für Bürger/innen des Landkreises Tübingen.

Wann bekomme ich den Termin zur Abholung meines Sperrmülls/ Holzmöbel/ Elektro- oder Metallschrott vom Landkreis Tübingen?

Bitte wenden Sie sich direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen

Tel.: 07071/207/1302 oder www.abfall-kreis-tuebingen.de

oder an die Firma ALBA Neckar-Alb, Niederlassung Dußlingen, Tel. 07072/600479-0

Wieso wurde mein Müll nicht abgeholt? / Meine Müll-, Bio-, Altpapiertonne nicht geleert?

Müllabfuhr ist Sache der Landkreise. 

Für die Abholung der Müll-/Bio- oder Altpapiertonne und des Sperrmülls wenden Sie sich bitte an

den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen

Tel.: 07071/207/1302 oder www.abfall-kreis-tuebingen.de

oder das Kreisamt für nachhaltige Entwicklung des Landkreises Reutlingen

Tel. 07121/480-3341 oder www.landkreis-reutlingen.de