Wertstoffhöfe und Deponien

Wertstoffhöfe

Dußlingen und Reutlingen

Der ZAV betreibt die Wertstoffhöfe in Dußlingen und Reutlingen sowie alle Problemstoffsammelstellen im Landkreis Tübingen.

Detailinformationen zur Trennung und Anlieferung von Wertstoffen und Abfällen finden Sie in unserem Abfall ABC.

Wertstoffe müssen beim ZAV getrennt angeliefert und in die dafür vorgesehenen Container eingelegt werden. Von hier aus gelangen sie zu verschiedenen Verwertungsbetrieben.

Dort erfolgt eine Zerlegung der Wertstoffe in deren Ausgangsmaterialien. Sie gelangen als vermarktungsfähige Sekundärrohstoffe zur Herstellung neuer Produkte zurück in den Rohstoffkreislauf. Ressourcen werden geschont und Abfälle vermieden.

Durch die Abfalltrennung erfolgt auch ein Ausschleusen von Schadstoffen aus dem Stoffkreislauf. So können diese nicht in die Umwelt gelangen. Diese Problemstoffe, von denen eine Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt anzunehmen ist, werden einer gesonderten Behandlung zugeführt.

Eine thermische Verwertung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Abfällen, deren stoffliche Verwertung nicht möglich ist. Anstatt der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Öl, Kohle und Gas erfolgt eine Nutzung der Abfälle als Ersatzbrennstoff zur Energieerzeugung in Verbrennungsanlagen.

Mineralische Abfälle, bei denen weder eine stoffliche noch eine thermische Verwertung möglich ist, können deponiert werden.

Eine Anleitung wie die Anlieferung auf unseren Wertstoffhöfen möglichst reibungslos und schnell verläuft finden Sie hier.

Bodenaushubdeponien

Landkreis Tübingen

Der Zweckverband Abfallverwertung betreibt für den Landkreise Tübingen die Bodenaushubdeponien des Landkeises.

Hier werden ausschließlich Boden und Steine (AVV 170504) dem Landkreis Tübingen angenommen.

Mengen über 100 to müssen angemeldet werden (siehe Anmeldung von Bodenaushub).

Nähere Informationen zur Entsorgung von „Boden und Steine“ und zum Ablauf der Anmeldung von Bodenaushub finden Sie hier:

Info-Erde

Info verunreinigte Erde

Gebührentabelle

Für Bodenaushub aus der Stadt Rottenburg und Stadtteilen kann ab 200 m³ eine Sonderöffnung der Deponie Steinbruch Baresel, Rottenburg vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich dazu mindestens 1 Woche vorher an den ZAV.

Gebühren können in bar oder per SEPA Lastschriftmandat Selbstanlieferer Erde (DSVGO SEPA) entrichtet werden. 

Landkreis Reutlingen

Die Deponien, ihre Einzugsgebiete, Öffnungszeiten und Gebühren können beim Landratsamt Reutlingen, Abfallberatung erfragt werden.

Telefon: 07121/480-3351

Fax: 07121/480-1831

e-mail:

Informationen hierzu gibt es auch auf der Internetseite des Landkreises Reutlingen unter www.kreis-reutlingen.de

 

Deponien

Deponie Dußlingen Rahnsbachtal (DK II-Deponie)

Im Steinig 61, 72144 Dußlingen

Der ZAV betreibt mit der Deponie Dußlingen-Rahnsbachtal eine Deponie der Klasse II.

Sämtliche Abfälle, die hier abgelagert werden, müssen die entsprechenden Zuordnungswerte (DK II) der Deponieverordnung einhalten. Dies ist vor der ersten Anlieferung durch eine grundlegende Charakterisierung nachzuweisen (§ 8 Deponieverordnung). Alle Abfälle dürfen einen Wassergehalt von 5 % nicht überschreiten. Sie müssen holraumarm einbaubar sein und dürfen die Standfestigkeit der Deponie nicht beeinträchtigen.

Zur Deponierung von Abfällen richten Sie Ihre Anfrage bitte an oder rufen Sie uns unter 07072/9188-50 an.

Altdeponien

Bei diesen ehemaligen Deponien ist der Deponiebetrieb bereits seit längerer Zeit eingestellt. Der ZAV betreibt im Auftrag der Landkreise Reutlingen und Tübingen weiterhin die Nachsorge, Überwachung und Rekultivierung dieser Deponien im Rahmen der gesetzlichen Auflagen.

  • Deponie Grube, Mössingen
  • Deponie Junge Weinberge, Oberndorf (Rottenburg)
  • Deponie Mulde, Mössingen
  • Deponie Selchental, Pfullingen
  • Deponie Schinderteich, Reutlingen
  • Deponie Schwarzer Hau, Dettenhausen
  • Deponie Schweinerain, Tübingen
  • Deponie Wachtertal, Dettingen an der Erms