Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website www.zav-rt-tue.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei.
- Einzelne ältere Inhalte erfüllen die Farb- und Kontrastanforderungen noch nicht vollständig.
- Gebärdensprachvideos werden derzeit erstellt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31. Oktober 2025 erstellt und zuletzt am 31. Oktober 2025 überprüft.
Kontakt und Feedback
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Barrierefreiheit haben, können Sie sich an uns wenden:
ZAV – Zweckverband Abfallwirtschaft Reutlingen / Tübingen
Im Steinig 61
72144 Dußlingen
Telefon: 07072 / 9188 -50
Fax: 07072 / 9188 -63
Schlichtungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit wenden:
Landeszentrum für Barrierefreiheit (LZfB)
Steinstraße 12, 70173 Stuttgart
Website: www.bfit-bund.de